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 Winterreifen werden zur Pflicht 

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    Spätestens mit den ersten kälteren Herbsttagen und dem Stichwort Schnee im Wetterbericht, sollte bei allen Autofahrern innerlich das Signal zum Reifenwechsel ertönen.

    Winterreifen - ein Muss für die eigene Sicherheit

    Dieser alljährliche Vorgang des Räderwechsels ist dabei nicht nur eine liebgewonnene Tradition, sondern wichtige Notwendigkeit. Denn schon bei unter sieben Grad werden Sommerreifen hart und unelastisch. Demzufolge verschlechtern sich ihre Eigenschaften hinsichtlich der Länge des Bremsweges, der Zugkraft sowie der Aquaplaning-Gefahr deutlich. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge mit Heck- oder Frontantrieb. Auch Allrad-Fahrzeuge, wie SUV's, unterliegen trotz ihrer Traktionsvorteile im Schnee ebenso in Kurven sowie Bremssituationen den gefährlichen physikalischen Gesetzen der kalten Jahreszeit.

    Nasskalte, schnee- und eisbedeckte Fahrbahnen kennzeichnen oftmals die Fahrsituation, in der Winterreifen aufgrund des ausgeprägten Reifenprofils sowie des weicheren Gummis zusätzliche Sicherheit geben. Im Vergleich zu Sommerpneus verkürzen Winterreifen den Bremsweg fast um die Hälfte. Ein Fakt - der Leben retten kann.
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    Gesetzliche Winterreifenpflicht und KfZ-Versicherung


    In Deutschland existiert derzeit eine "situative Winterreifenpflicht", die Sommerreifenfahrern neben der erhöhten Unfallgefahr in den letzten Wintern auch das ein oder andere Bußgeld einbrachte. Eine Verschärfung dieser Winterreifenpflicht wird derzeit auf Bundesebene diskutiert und wahrscheinlich auch schon in diesem Winter greifen. Neben entsprechenden Bußgeldern kann eine winterliche Fahrt mit Sommerrädern auch mit einer Teilschuld sowie der Rückforderung oder Kürzung von Leistungen einer KfZ-Versicherung im Schadensfall einhergehen.

    Bei Eis und Schnee gilt für alle Autofahrer künftig Winterreifenpflicht. Der Bundesrat beschloss am 29.11.2010 eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (STVO). Damit verdoppeln sich auch die Bußgelder für das Autofahren mit Sommerreifen im Winter. Die Einführung der Reifenpflicht wurde durch die Verkehrsverbände begrüßt, da diese im Vergleich zur bisherigen Regelung mehr Klarheit schaffe. Bisher war nur geregelt, dass Autofahrer eine geeignete Bereifung benutzen sollen. Aus der Änderung der Straßenverkehrsordnung geht nun hervor, dass die Winterreifen-Pflicht bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis – oder Reifglätte“ besteht. Damit hat der Gesetzgeber nur die Wetterverhältnisse bestimmt und keinen Zeitraum für die Pflicht zu M+S-Reifen festgelegt.

    Ebenfalls wurde in der STVO auch festgelegt, was genau unter einem Winterreifen zu verstehen ist. Eine große Auswahl an Reifen finden sie im Katalog von Reifen.com. Demnach haben Autofahrer für die genannten Wetterverhältnisse die sogenannten M+S-Reifen zu verwenden. Das + und S stehen für Matsch und Schnee. Ihr Profil besitzt eine bessere Griffigkeit beim Schnee und Matsch. Zu den Bußgeldern wurde folgendes geregelt: Ein Autofahrer mit falscher Bereifung bezahlt 40 Euro. Falls ein Autofahrer den Verkehr aufgrund der falschen Reifen behindert, zahl er 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

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